AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (B2B)
der SaniSystem GmbH, Robert-Kirchhoff-Straße 2, 64579 Gernsheim
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung oder das Angebot an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich oder in Textform niedergelegt..
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und § 310 Abs. 1 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung unseres Online-Produktkatalogs und unseres Anfrage- und Angebotssystems ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 2 Anfrage- und Angebotssystem – Vertragsschluss
- Die Präsentation von Artikeln auf unserer Plattform stellt kein verbindliches Verkaufsangebot dar, sondern dient lediglich als digitaler Produktkatalog zur Abgabe einer unverbindlichen Preisanfrage durch den Kunden.
- Sendet der Kunde eine Anfrage über unser System ab, gilt dies als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Sofern wir auf diese Anfrage hin ein individuelles Angebot erstellen, ist dieses für uns innerhalb der darin angegebenen Frist bindend. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
- Sofern wir auf Wunsch des Kunden mit kundenspezifischen Sonderanfertigungen beauftragt wurden, die von unseren serienmäßigen Produkten abweichen, ist das ordentliche Kündigungsrecht des Bestellers ausgeschlossen.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder unserem Angebot nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Transport und Frachtkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform.
- Sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs (§ 288 BGB).
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
- Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ (EXW gem. Incoterms in der jeweils aktuellen Fassung) vereinbart.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
- Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 6 Mängelhaftung
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und unverzüglich in Textform nachgekommen ist.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bei einem Lieferregress nach den §§ 445a, 445b BGB bleiben unberührt.
§ 7 Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschänden gemäß § 823 BGB.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
- Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Datenschutz & Systemverfügbarkeit
- Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages sowie zur Bearbeitung von Anfragen verarbeitet. Detaillierte Informationen hierzu finden sich in unserer separaten Datenschutzerklärung.
- Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Katalogs oder des Anfrage-Systems, sofern der Ausfall auf technischen Gegebenheiten außerhalb unseres Einflussbereichs beruht.
§ 10 Ausschluss des Widerrufsrechts (B2B)
Da sich das Angebot auf unserer Plattform ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) richtet und Verträge nicht mit Verbrauchern geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht für die über das System angefragten und bestellten Waren. Ein freiwilliges vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
§ 11 Schlussbestimmungen – Gerichtsstand
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (Salvatorische Klausel).
- Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Groß-Gerau ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder unserem Angebot nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Gernsheim Erfüllungsort.
Stand: September 2026